Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer Frank Engelmann, Gerbersruhstraße 38, 69168 Wiesloch und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Der Auftraggeber erkennt die AGB’s mit der Auftragserteilung sowohl über das Internet wie auch bei schriftlicher oder mündlicher Direktbestellung an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
2. Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betref- fende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Lieferzeit
6.1 Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sollten Entwürfe/Werke zur Prüfung beim Auftraggebers vorliegen, ist die Lieferzeit unterbrochen. Dies gilt vom Tage an der Auslieferung der Entwürfe/Werke bis zum Eintreffen der Anmerkungen und Wertungen des Auftraggebers.
6.2 Sollten es Änderungen an den Entwürfe/Werken geben, die das Pensum des ursprünglichen Vertrages überschreiten, bedarf es einer Verlängerung des Bearbeitungszeitraums und Anpassung des Liefertermins.
6.3 Sollte der Designer in Verzug mit einer vereinbarten Abgabe sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von zwei Wochen abzuwarten, ehe er rechtliche Schritte einleitet.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
8.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.
8.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
8.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
8.7 Der Designer kann keine Garantie, Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, die Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen auf abgenommene Webseiten übernehmen. Es wird grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die durch die direkte oder indirekte Benutzung der Webseite entstehen.
8.8 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit und die fehlerfreie Funktion der Internetseite. Der Designer übernimmt keine Haftung und Garantie für Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern. Dies gilt besonders für die Verwendung von Open Source Software.
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10. Nutzungsordnung Webseiten
10.1 Wenn der Auftraggeber einen Passwort geschützten Zugang zur Pflege seiner Webseite erhalten hat, sind die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich zu halten. Durch eine Übermittlung im Internet können Dritte hiervon in Kenntnis gelangen.
10.2 Der Auftraggeber ist alleine für die Inhalte der Webseite zuständig und erklärt sich bereit, den Designer von allen Schadensansprüchen Dritter im Zusammenhang mit seiner Webseite freizustellen. Die Inhalte der Webseite dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber hat dies zu gewährleisten und verpflichtet sich keine pornographischen, rechtsextremistischen, oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte auf seiner Webseite zu veröffentlichen.
10.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle veröffentlichten Dateien, Software und Programme, sowie deren Bestandteile (Plug-Ins /Erweiterungen) auf dem neusten Stand der Technik und der Sicherheit zu halten sind. Updates/Aktualisierungen sind vom Auftraggeber selbstständig durchzuführen. Der Designer weist hiermit ausdrücklich auf Folgeschäden von Nicht-Aktualisierung oder ggf. sogar durch Aktualisierung entstehende/ entstandene Fehlermöglichkeiten hin. Kompatibilitäten und Abhängigkeiten der Versionen im Vorfeld zu prüfen, obliegt dem Auftraggeber selbst.
10.4 Der Desigenr verwendet Open Source Lizenzen, die an den Auftraggeber übergehen. Die vollständige Liste der Lizenztypen sind unter: http://www.opensource.org/licenses/alphabetical zu finden.
10.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich ein Impressum mit richtigen und aktuellen Angaben auf der Internetseite zu veröffentlichen und datenschutzrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.
11. Domainnamen
11.1 Für Verstoße gegen das Namensrecht kann der Designer bei der Bestellung von Domainnamen keine Verantwortung übernehmen. Der Designer weist grundsätzlich darauf hin, dass Domainnamen die Rechte von Dritten verletzen können, das überprüft der Designer nicht.
11.2 Der Designer verpflichtet sich, nach den jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen (NIC) Domainnamen bei dem jeweiligen Anbieter im Auftrag des Auftraggebers nach dessen schriftliche Zustimmung zu bestellen. Bei der Anmeldung einer Domain werden Name, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer des Domaininhabers in öffentlich zugänglichen Datenbanken (NIC-Datenbank) eingetragen. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Daten vom Auftraggeber als Domaininhaber angegeben.
11.3 Die Bereitstellung des Domainnamens ist erst dann gültig, wenn der Designer ihm das schriftlich bestätigt und die Internetseite unter dieser Domain freigeschaltet hat. Eine Domainprüfung vorweg durch Online-Abfragen sind bis dahin unverbindlich. Die Haftung für das Erhalten des gewünschten und bestellten Domainnamen übernimmt der Designer nicht, verpflichtet sich aber, den Domainnamen nicht an anderen Parteien zu vergeben. Sollte eine Domain nicht mehr verfügbar sein, kann der Auftraggeber sich einen anderen, verfügbaren Namen aussuchen.
11.4 Bei Domains wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Auftraggeber und den Domainvergabestellen (NIC, z.B. DENIC e.G. – in Deutschland für eine de. Domain) geschlossen, der Designer ist hierbei nur der Vermittler. Sollte der Auftraggeber den AGB der Domainvergabestellen gegenüber nicht nachkommen, hat der Designer keine Verpflichtungen gegenüber beiden Seiten, insbesondere sollte eine dauerhafte Domaininhaberschaft beim Auftraggeber gefährdet sein. Für den Auftraggeber gelten die Direktpreise der Vergabestellen, z.B. DENIC e.G.; alle Informationen sind unter der Adresse http://www.denic.de/ abrufbar.
12. Datensicherung und Kommunikation
12.1 Der Designer übernimmt keine Haftung für die Datensicherung von gespeicherten Daten und bereitgestellten Dateien. Der Designer fertigt keine Back-Ups/Sicherheitskopien für den Auftraggeber an. Der Auftraggeber ist verpflichtet selbstständig Back-Ups/ Sicherheitskopien anzufertigen.
12.2 Informationen werden vor allem an die bereitgestellte E-Mailadresse des Auftraggebers gesandt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig seine E-Mails auf Neuigkeiten zu überprüfen. Falls es Änderungen in den Angaben zu Adresse, Postanschrift etc. gibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Designer mitzuteilen. Versäumt der Auftraggeber dies, gelten die E-Mails trotzdem als zugestellt.
12.3 Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
13. Kündigung
13.1 Bei einem Verstoss des Auftraggebers gegen eine oder mehrere dieser genannten AGB ist der Designer zur vorzeitigen Beendigung und zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
13.2 Sollte der Auftraggeber gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen oder diesbezüglich ein dringender Tatverdacht besteht, hat der Designer das Recht zur fristlosen Kündigung. Auch wenn der Auftraggeber mit der Zahlung seiner Vergütungen an den Designer mehr als sechs Wochen in Rückstand ist, besteht das Recht auf fristlosen Kündigung.
13.3 Eine Kündigung des Auftraggebers mit dem Wunsch der Zurückgabe der Entwürfe/Werke und Erstattung der Kosten nach Abnahme ist generell nicht mehr möglich.
13.4 Der Designer übernimmt keine Haftung für zeitgerechte Kündigungen gegenüber Drittanbietern (z.B. Domains, Webhosting, etc.)
13.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggebers hat der Designer keine beratende Funktion und Verpflichtungen mehr.
14. Verschwiegenheit
14.1 Der Designer und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Informationen und Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1 Der Designer hat das Recht, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu verändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die bei dem Designer hinterlegte E-Mailadresse. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von zehn Werktagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert und treten anstelle der alten Bedingungen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
16.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 1/2015